Beratungslehrerin

Unsere Beratungslehrerin ist Frau Angela Berndt.

Sofern Sie einen Termin mit ihr vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Klassenlehrerin, das Sekretariat. oder kontaktieren sie direkt per SchoolFox.

Was sind Beratungslehrkräfte und welche Aufgabenbereiche haben sie?

Beratungslehrkräfte sind Teil der Schule und verfügen über gute persönliche Kontakte zum Kollegium, zur Schulleitung und Schulverwaltung. Sie sind für bestimmte Schularten spezialisiert und mit der Schulpraxis aus der Lehrerperspektive gut vertraut, kennen aber gleichzeitig auch die Anliegen sowohl der Schüler als auch der Eltern.

Darüber hinaus ist nach Art. 75 (2) BayEUG jede Schule verpflichtet, „den Erziehungsberechtigten über den weiteren Bildungsweg der Schülerin und des Schülers eine Beratung anzubieten“. Die Schülerinnen und Schüler haben ein Recht, „eine ihren erkennbaren Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten“ (Art. 56 BayEUG). Die rechtlichen Grundlagen der Schulberatung sind im BayEUG Art. 78 verankert. In der KMBek zur Schulberatung in Bayern werden die Grundlagen aus dem BayEUG konkretisiert und für die Schulberatung folgende Aufgabenbereiche festgelegt:

    • Schullaufbahnberatung
    • Pädagogisch-psychologische Beratung
    • Beratung von Schule und Lehrkräften
    • Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten und Öffentlichkeitsarbeit