Für das Orientierungspraktikum und auch später das Blockpraktikum, die im Rahmen der universitären LehrerInnenausbildung absolviert werden müssen, bitten wir Sie folgendes zu beachten:
Ab sofort können sich die Studenten selbstständig eine Grund- und Mittelschule suchen.
Nach Zustimung durch die Schulleitung entfällt die bisherige Regelung der Einweisung der Studierenden durch das Schulamt.
Hinsichtlich Bewerbungen und Jobmöglichkeiten beachten Sie bitte folgendes:
Grundsätzlich: Die Schule, vertreten durch den Rektor und die Konrektorin, kann – zumindest für Planstellen – keine Einstellungen vornehmen:
Für Lehrkräfte: Hier ist für Einstellungen (Angestellten- oder Beamtenverhältnis) ausschließlich der Freistaat Bayern, vorliegend vertreten durch die Regierung von Unterfranken, zuständig.
Für die Verwaltung (Sekretariat): Auch hier ist die Regierung von Unterfranken zuständig. Zu besetzende Stellen werden zur Bewerbung -auch im Internet- ausgeschrieben:
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Tel: 0931/380-00
Fax: 0931/380-2222
Email: poststelle@reg-ufr.bayern.de
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/
Beachten Sie bitte, dass an unserer Schule zur Zeit kein Bedarf besteht.
Ferner sei zu Ihrer Information darauf hingewiesen, dass an Grundschulen in der Regel die Sekretariate lediglich in Teilzeit -abhängig von der Klassenzahl- besetzt sind.
Für die OGTS: Die OGTS wird u. a. in unserer Schule durch die
Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi)GmbH
organisiert.
Dort können Sie sich allgemein -also auch unabhängig von einem konkreten Einsatzort- für die Mittagsbetreuung bewerben:
gfi Würzburg
Mergentheimer Straße 180
97084 Würzburg
Telefon: 0931 6150-0
Telefax: 0931 6150-177
E-Mail: info@wue.gfi-ggmbh.de
http://www.gfi-ggmbh.de/rootgfi/standorte/wuerzburg/wuerzburg.rsys
Ehrenamtliche Mitarbeit in der SchülerInnenbetreuung:
Über eine ehrenamtliche Mitarbeit würden wir uns jederzeit sehr freuen.
Jedoch müssen wir auch hier Vorgaben machen:
– Der/die InteressentIn muss menschlich-persönlich geeignet sein,
– zum Schutz der Kinder muss ein „erweitertes Führungszeugnis“ vorgelegt werden.
Außerdem -trotz der Freiwilligkeit- müssen zur Sicherheit der Kinder terminliche und zeitliche Absprachen unbedingt eingehalten werden! Es muss ferner eine wie auch immer ausgestaltete planbare Regelmäßigkeit vorhanden sein.
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