Fahrten mit dem City-Roller
Nachdem es im letzten Schuljahr auch wieder Unfälle und Stürze von Kindern mit Cityrollern gegeben hat möchten wir Sie darum bitten, doch gründlich zu prüfen, ob es wirklich sinnvoll für Ihr Kind ist mit dem Cityroller in die Schule zu fahren. Wir werden in den ersten Tagen auch im Unterricht auf die Problematik eingehen. Unserer Meinung und auch der Meinung vieler Elternnach, mit denen wir über diese Thematik geredet haben, ist die Straßenverkehrsordnung § 1:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
dahingehend zu interpretieren, dass Kinder, die mit dem Cityroller auf dem Gehsteig fahren und auf Fußgänger treffen bremsen und absteigen müssen, um einen Unfall zu vermeiden. Die Gehsteige sind insbesondere in Rottenbauer oft recht schmal oder gar nicht vorhanden. Wenn dann die Fahrt noch bergab geht, sind unserer Beobachtung nach die meisten Schulkinder überfordert. Deshalb sollen sie absteigen, wenn sie (meist mit Büchertasche auf dem Rücken) während der Fahrt mit dem Cityroller auf Fußgänger treffen. Gerade zum Schulbeginn und nach Unterrichtsende sind die Mitschüler zu Fuß unterwegs und so kam es zu den bereits erwähnten Unfällen.
Falls Sie trotzdem zu der Überzeugung gelangen, dass Ihr Kind mit dem Roller in die Schule fahren soll, dann erinnern wir daran, dass es unbedingt erforderlich ist einen Helm zu tragen.
Aufgrund der getragenen Helme kam es bisher zum Glück „nur“ zu Arm- und Beinverletzungen, aber zu keinen Kopfverletzungen. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Einsicht in die Problematik.