Im Sportunterricht sind nach der Bekanntmachung des Kultusministeriums „den Sicherheitsanforderungen genügende Sportkleidung und –schuhe zu tragen. Schmuck, Piercings, Uhren u. Ä. stellen eine Verletzungsgefahr dar und sind grundsätzlich vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen oder ggf. abzukleben. Lange Haare sind so zusammenzubinden, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Auf die besondere Verletzungsgefahr beim Tragen von nicht schulsportgerechten Brillen ist nachdrücklich hinzuweisen.“ Die gesetzliche Unfallversicherung (früher GUVV jetzt KUVB) erstattet bei Schul- und Schulwegunfällen grundsätzlich nur Körperschäden und keine Sachschäden sowie kein Schmerzensgeld. Ausnahmen sind Sachschäden, die einem Helfer im Rahmen einer Erste-Hilfe-Leistung entstehen und Brillen. Brillen gelten als Körperersatzteil und werden deshalb erstattet, wenn sie im Unterricht oder in der Pause kaputt gehen, allerdings nur, wenn sie auch auf der Nase getragen wurden. Brillen, die in der Jackentasche oder Büchertasche zu Bruch gehen, werden nicht erstattet!