Wegeunfall

  1. Ein Wegeunfall ist ebenfalls ein Arbeitsunfall und hat mehrere Varianten.
    Die wichtigste Variante ist der tägliche Weg zur und von der Arbeit bzw. Schule. Versichert ist dabei der unmittelbare Weg. Nicht notwendig ist, dass es sich um den kürzesten Weg handelt. Auch ein etwas längerer, aber verkehrsgünstigerer, schnellerer Weg ist versichert.
    Es wird jedoch verlangt, dass der Weg mit der Absicht zurückgelegt wird, die Arbeitsstätte oder Schule zu erreichen bzw. nach der Arbeit direkt nach Hause zu gelangen. Umwege oder Abwege zur Erledigung privater Dinge (Tanken, Einkaufen, Besuch von Freunden) können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.Der versicherte Weg beginnt in der Regel morgens an der Außenhaustür und endet an der Außentür der Arbeitsstätte bzw. Werkstor oder am Schultor bzw. Schuleingang. Für den Rückweg gilt das Gleiche.Die Art und Weise, wie die Wege zurückgelegt werden, steht allen Versicherten frei. Sie haben also die Wahl, ob Sie den öffentlichen Nahverkehr, ein Auto, ein Fahrrad benutzen oder ob Sie den Weg zu Fuß zurücklegen. Notwendige Wartezeiten (Bushaltestelle, Bahnhof) sind ebenfalls Teil des versicherten Weges.
    Fahrgemeinschaften stehen ebenfalls unter Versicherungsschutz, auch wenn hier Umwege notwendig sind.
    Abweichungen vom direkten Weg sind versichert, wenn diese Abweichung darauf beruht, dass ein Kind wegen der beruflichen Tätigkeit der Eltern fremder Obhut anvertraut wird. Dieser Versicherungsschutz gilt für das fahrende Elternteil und für das Kind.
    Der versicherte Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann am einem Tag auch mehrfach zurückgelegt werden. Häufigster Fall ist der, dass zu Hause ein Mittagessen eingenommen wird. Auf Hin- und Rückweg besteht Versicherungsschutz.
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